Kriegswirtschaftsverbrechen
Kriegswirtschaftsverbrechen meint Verstöße gegen die „Kriegswirtschaftsverordnung“ vom 4. September 1939. Es handelt sich um Delikte, die im Zusammenhang mit der kriegsbedingt angespannten Versorgungslage standen – etwa Schwarzschlachtungen, Betrug mit Lebensmittelkarten oder das Horten von Rohstoffen und Lebensmitteln.

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