Kriegswirtschaftsverordnung

Die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 trat unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkriegs in Kraft. Ziel war es, die staatliche Kontrolle über die deutsche Wirtschaft zu maximieren und konsequent auf die Kriegsführung auszurichten. Die Verordnung erlaubte weitreichende Eingriffe in Produktion, Verteilung und Preisgestaltung von Gütern. Verstöße gegen die Vorschriften – etwa Hamstern, Schwarzhandel oder Preismanipulation – galten als Wirtschaftsvergehen und wurden mit harten Strafen geahndet, bis hin zur Todesstrafe.

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