Landgericht
Landgerichte bestehen seit dem 19. Jahrhundert und sind bis heute für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte zuständig. Sie verhandeln zudem komplexere Straf- und Zivilverfahren mit höheren Streitwerten. Geleitet wurden sie von einem Präsidenten und einer variierenden Anzahl von Direktoren und Richtern.

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