Militärgerichtsbarkeit/Kriegsgerichtsbarkeit
Die Militärgerichtsbarkeit war eine vom NS-Regime bereits am 12. Mai 1933 wieder eingeführte Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige. Durch die Verhängung drakonischer Strafen sollte die Disziplin im Militär aufrechterhalten und Widerstand und Zweifel am NS-Regime unterdrückt werden. Neben dem Reichskriegsgericht in Berlin, das als oberstes Militärgericht galt, gab es zahlreiche Standgerichte und Feldgerichte. Die Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien wurde durch den Wegfall des Instanzenwegs und der Rechtsmittel nach Kriegsbeginn noch verstärkt. Im Rahmen dieser Militärgerichtsbarkeit wurden schätzungsweise 30.000 Todesurteile vor allem wegen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung verhängt.

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