Mündigkeit
Mündigkeit bezeichnet im juristischen Sinn die Fähigkeit und das Recht, bestimmte Handlungen eigenverantwortlich und ohne Zustimmung Dritter vorzunehmen. Mündige Personen sind volljährig, geschäftsfähig, strafrechtlich verantwortlich, können wählen, gewählt werden und haften rechtlich für ihr Handeln.

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