Nichtigkeitsbeschwerde
Die Nichtigkeitsbeschwerde war ab 1939 ein informeller Weg, Urteile von Sondergerichten überprüfen zu lassen. Nur die Staatsanwaltschaft konnte sie beim Oberreichsanwalt anregen, wenn ein Rechtsfehler vermutet wurde. Das Reichsgericht in Leipzig entschied dann neu über den Fall. Verurteilte Personen durften keine Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.

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