Oberstaatsanwalt

Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt ist die Amtsbezeichnung für die leitende Person der Staatsanwaltschaft bei Landgerichten. Zu den Aufgaben zählen die Organisation der Arbeitsabläufe und die Betreuung der unterstellten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Während der NS-Zeit waren Oberstaatsanwälte zudem an Oberlandesgerichten und bei der Reichsanwaltschaft tätig.

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