Registraturbeleg

Eine Registratur ist die Stelle in einer Behörde oder Einrichtung, die für die Verwaltung von Schriftgut verantwortlich ist. Sie überwacht die Entstehung, Ordnung und Aufbewahrung von Akten. Gerichte und Staatsanwaltschaften nutzen Registraturen zur Verwaltung ihrer Verfahrensakten. Beim Eingang oder bei der Nutzung einer Akte wird ein Beleg – etwa in Form einer Kurzakte oder eines Vermerks – angelegt, der auch dann erhalten bleibt, wenn die eigentliche Akte später verloren geht oder vernichtet wird.

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