Reichsanwalt
Der Reichsanwalt war Staatsanwalt am Reichsgericht und gehörte zur Reichsanwaltschaft. Diese bestand aus dem Oberreichsanwalt, mehreren Oberstaatsanwälten, sechs Reichsanwälten und Hilfskräften. Reichsanwälte vertraten den Oberreichsanwalt und waren für Ermittlungen und Anklagen vor dem Reichsgericht zuständig.

leobw