Reichsjustizministerium
Das Reichsjustizministerium war in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus die oberste Behörde für alle Justizangelegenheiten. Zum Jahresende 1934 wurden alle Zuständigkeiten auf das Reich übertragen. Während der NS-Zeit griff das Ministerium unter Leitung des Reichsjustizministers regelmäßig in Gerichtsverfahren ein, um politische Vorgaben durchzusetzen.

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