Reichstagsbrandverordnung

Die NS-Regierung erließ die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (kurz: Reichstagsbrandverordnung) im Anschluss an den Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude in Berlin. Die Verordnung gilt als einer der Ausgangspunkte für die Errichtung der NS-Diktatur, da mit ihr wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung ausgehebelt wuden. Mit der Reichstagsbrandverordnung war es dem NS-Regime möglich, ohne richterliches Urteil politische Gegnerinnen und Gegner sowie Kritikerinnen und Kritiker auszuschalten. Nach ihrer Einrichtung verurteilten auch die Sondergerichte Menschen nach der Reichstagsbrandverordnung.

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