Richter
Richterinnen und Richter fällen in Gerichtsverfahren das Urteil und sind in einem Rechtsstaat unabhängig. Sie unterliegen keinen Weisungen und sind allein dem Gesetz verpflichtet. Im Nationalsozialismus wurde dieses Prinzip untergraben: Durch ideologische Schulungen, Eingriffe der Gestapo und der NSDAP sowie die Kontrolle des Justizpersonals durch das gleichgeschaltete Reichsjustizministerium war die richterliche Unabhängigkeit stark eingeschränkt.

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