Rundfunkverbrechen

Rundfunkverbrechen waren Verstöße gegen die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 7. September 1939. Dazu gehörten das Abhören ausländischer Sender und die Weitergabe der Inhalte, was mit dem Tod bestraft werden konnte. Zuständig für diese Fälle waren die Sondergerichte.

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