Spruchkammer/Spruchkammerverfahren

Das Spruchkammerverfahren war das zentrale Instrument der Entnazifizierung in den drei westlichen Besatzungszonen nach dem Zweiten Weltkrieg. Ziel der Entnazifizierung war es, Personen, die das nationalsozialistische Regime unterstützt oder davon profitiert hatten, zur Rechenschaft zu ziehen und sie aus einflussreichen Positionen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu entfernen. Im Spruchkammerverfahren sollte geklärt werden, inwieweit eine Person in das NS-Regime involviert war. Die Betroffenen wurden in fünf Kategorien (Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete) eingestuft und konnten mit Geldstrafen, Haft oder Berufsverboten belegt werden.

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