Staatsanwalt

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind juristische Beamtinnen und Beamte, die für die Verfolgung von Straftaten im Sinne des Staates zuständig sind. Seit 1877 war bei jedem Gericht im Deutschen Kaiserreich eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Ihre Aufgaben umfassten die Entgegennahme von Strafanzeigen, die Einleitung von Ermittlungen – im Nationalsozialismus auch in Zusammenarbeit mit der Gestapo – sowie die Entscheidung über Anklage oder Einstellung des Verfahrens bei fehlendem Tatverdacht.

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