Standgerichte
Ein Standgericht war ein Sondergericht, das in Ausnahmesituationen – etwa im Krieg oder bei inneren Unruhen – eingesetzt wurde, um besonders schnell Urteile zu fällen und zu vollstrecken. Im Nationalsozialismus wurden Standgerichte vor allem gegen Deserteure, Mitglieder des Widerstands und zum Kriegsende hin auch gegen die deutsche Zivilbevölkerung eingesetzt. Diese Gerichte dienten der brutalen Durchsetzung der NS-Herrschaft.

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