Strafvollstreckung
Die Strafvollstreckung umfasst die behördliche Organisation und Anordnung der Durchführung einer Strafe. Dazu gehört etwa die Ladung zum Haftantritt oder die Entscheidung über eine Zahlungserleichterung bei Geldstrafen. Zuständig ist meist die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.

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