Strafvollzug

Der Strafvollzug bezeichnet die tatsächliche Durchführung einer Freiheitsstrafe nach dem rechtskräftigen Urteil. Er beginnt mit dem Haftantritt und umfasst die Zeit in der Justizvollzugsanstalt, also etwa Unterbringung, Arbeit, Freizeit, Besuchsrechte und Entlassungsvorbereitung. Zuständig für den Vollzug sind die Justizvollzugsbehörden.

Suche