Täter

Täterin und Täter bezeichnen Personen, die eine Straftat begehen. Im modernen Strafrecht wird zwischen ausführenden, planenden oder mitwirkenden Personen unterschieden. Im Nationalsozialismus hingegen galt ein „Täterstrafrecht“, bei dem nicht die Tat, sondern das soziale Verhalten und eine moralisch-ideologische Bewertung über die Täterschaft entschieden.

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