Trinkerfürsorge

Die Trinkerfürsorge im Nationalsozialismus war Teil der staatlichen Sozialpolitik und diente weniger der Hilfe als der Kontrolle und Ausgrenzung von Menschen mit einer Alkoholsucht. Alkoholkranke Personen galten als asozial und als Bedrohung für die Gemeinschaft. Gesundheitsämter, Fürsorgebehörden und die Polizei arbeiteten im Rahmen der Trinkerfürsorge zusammen, um Betroffene zu erfassen, zu überwachen und sie gegebenenfalls zwangsweise in Heilanstalten, Arbeitshäuser oder Konzentrationslager einzuweisen. Manche Alkoholkranke wurden außerdem Opfer von Zwangssterilisationen.

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