Verdunklungsgefahr
Verdunkelungsgefahr bezeichnet im Strafverfahren die Befürchtung, dass ein Beschuldigter Beweismittel vernichtet, manipuliert oder Zeugen beeinflusst, um die Aufklärung einer Straftat zu verhindern. Sie ist ein möglicher Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft.

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