Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5. Dezember 1939 (Gewaltverbrecherverordnung)
Die von der NS-Regierung im Dezember 1939 erlassene „Gewaltverbrecherverordnung“ führte kurz nach Kriegsbeginn die Todesstrafe für bestimmte Gewaltdelikte ein. Zuständig für die Verfahren waren die Sondergerichte. Charakteristisch für die NS-Justiz und für diese Verordnung war, dass nicht allein die Tat, sondern der angebliche Typ der Täterin oder des Täters – in diesem Fall der sogenannte Gewaltverbrecher – Grundlage für die Strafverschärfung war. Da es keine eindeutige Definition der Tätertypen gab, konnten Richter sie willkürlich feststellen.

leobw