Verordnung gegen Volksschädlinge (Volksschädlingsverordnung/VVO)

Die Volksschädlingsverordnung trat am 5. September 1939 in Kraft und erlaubte besonders harte Urteile für bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Kriegszustand. Sie diente der nationalsozialistischen Justiz als Instrument, um angebliche Feinde im Inneren durch drastische Strafen – bis hin zur Todesstrafe – abzuschrecken. Der Begriff Volksschädling diente der Entmenschlichung von Personen, die angeblich der Volksgemeinschaft schadeten.

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