Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz (Kriegssonderstrafrechtsverordnung/KSSVO)
Die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“ vom 17. August 1938 war eine rechtliche Grundlage der nationalsozialistischen Straf- und Militärgerichtsbarkeit. Sie trat bereits in Friedenszeiten in Kraft, wurde aber vor allem mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wirksam. Sie diente dazu, die sogenannte Wehrkraft zu sichern und jede Form von Kritik, Widerstand oder abweichendem Verhalten – etwa Fahnenflucht, Sabotage oder Wehrkraftzersetzung – streng zu bestrafen. Die Verfahren vor Militär- oder Standgerichten führten oft zu drastischen Strafen bis hin zur Todesstrafe und dienten der Einschüchterung und Disziplinierung der Militärangehörigen.

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