Verteidiger

Verteidigerinnen und Verteidiger wahren die Rechte und Interessen einer beschuldigten Person im Strafverfahren. Sie können frei gewählt oder bei Verteidigerpflicht vom Gericht bestellt werden. Diese Pflichtverteidiger werden in der NS-Zeit auch „Offizialverteidiger“ genannt. In Sondergerichtsverfahren war ihre Arbeit stark eingeschränkt: Der Kontakt zu den angeklagten Personen war limitiert, Akteneinsicht wurde oft verweigert und Beweisanträge wurden häufig abgelehnt.

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