Volksgerichtshof

Die Einrichtung des Volksgerichtshofs wurde von der NS-Regierung per Gesetz am 24. April 1934 entschieden, nachdem das Reichsgericht die Freilassung einiger vermeintlicher Reichstagsbrandbeteiligten entschieden hatte. Der Volksgerichtshof wurde zunächst eingerichtet um Hoch- und Landesverratsfälle zu entscheiden, erhielt aber später weitere Zuständigkeiten für die Aburteilungen von Feindbegünstigung, Spionage und Wehrkraftzersetzung. Die Rechte der beschuldigten und angeklagten Personen waren enorm beschnitten und weitere Rechtsmittel nicht zulässig, weshalb der Volksgerichtshof als ein Terrorinstrument der NS-Herrscher galt.

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