Volksschädling

Volksschädling war ein NS-Begriff zur Diffamierung und Einordnung von Menschen, die angeblich der Volksgemeinschaft schadeten. Mit der Verordnung gegen Volksschädlinge von 1939 wurde daraus ein juristisch relevanter, aber nicht klar definierter Tätertyp, der für die Kriegsjustiz zentral wurde. Verurteilungen konnten bis zur Todesstrafe führen.

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