Vorbeugehaft

Die Vorbeugehaft war ein Instrument des NS-Regimes, mit dem die Kriminalpolizei Menschen ohne gerichtliches Verfahren und ohne gesetzliche Grundlage unbefristet inhaftieren konnte. Eingeführt per Erlass im November 1933, richtete sich die Maßnahme zunächst vor allem gegen sogenannte Berufsverbrecherinnen und Berufsverbrecher.

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