Vormund
Die Vormundschaft ist eine gesetzlich angeordnete Vertretung für minderjährige Personen. Der Vormund übernimmt die Verantwortung für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Kindes oder Jugendlichen (Mündel). Ein Vormund kann eine Einzelperson oder eine Behörde sein.

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