Wehrkraftzersetzung

Wehrkraftzersetzung war seit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 ein Sammelbegriff für strafbare Handlungen, die angeblich die Kampfbereitschaft schwächten. Die Definition war bewusst vage und umfasste aber auch konkrete Delikte wie Wehrdienstentziehung, Selbstverstümmelung, Anstiftung zur Fahnenflucht und öffentliche Aufforderung zur Dienstverweigerung. Viele dieser Taten wurden mit der Todesstrafe geahndet.

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