Widernatürliche Unzucht
Widernatürliche Unzucht war ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht, mit dem sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt wurden, die von der damals geltenden Normvorstellung abwichen. Dazu zählten gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern sowie sexuelle Handlungen mit Tieren oder minderjährigen Personen. Im Nationalsozialismus diente dieser Begriff außerdem der systematischen Verfolgung homosexueller und queerer Menschen auf Grundlage des § 175 Strafgesetzbuch.

leobw