Zwangssterilisation/Zwangssterilisierte

Zwangssterilisation bezeichnet die operativ durchgeführte Sterilisation oder Kastration (zeitgenössisch auch „Unfruchtbarmachung“) einer Person gegen ihren Willen mit der Folge, dass sie keine Kinder mehr zeugen oder gebären kann. Das NS-Regime legalisierte solche Eingriffe mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933. Zwischen 1934 und 1945 wurden über 300.000 Menschen vom NS-Regime zwangssterilisiert. Auch viele Gefängnisinsassinnen und Gefängnisinsassen waren betroffen, da Kriminalität als vererbbar galt. Das „Gewohnheitsverbrechergesetz“ ermöglichte zudem Kastrationen zur Strafmilderung.

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