Eine Frage der „Etikette“ oder der „Staatsautorität“? Die Rolle der Beamten im „Sigmaringer Titelstreit“

Amelie Bieg

Das Rathaus in Sigmaringen während des Umbaus 1926: Die geplante Einweihung am 9. Januar 1927 wurde zum Gegenstand eines protokollarischen Streits zwischen Regierungspräsident Alfons Scherer und Wilhelm Fürst von Hohenzollern, Quelle: Landesarchiv BW, StAS N 1/68 Nr. 1076
Das Rathaus in Sigmaringen während des Umbaus 1926: Die geplante Einweihung am 9. Januar 1927 wurde zum Gegenstand eines protokollarischen Streits zwischen Regierungspräsident Alfons Scherer und Wilhelm Fürst von Hohenzollern, Quelle: Landesarchiv BW, StAS N 1/68 Nr. 1076

Der Konflikt zwischen dem preußischen Regierungspräsidenten in Hohenzollern und dem ehemaligen Fürstenhaus von Hohenzollern von 1926 bis 1931 ist eine bisher nur wenig bekannte Episode der Weimarer Republik. Dennoch kann sie als Beispiel dienen für die Schwierigkeiten der ersten deutschen Demokratie. Zum einen zeigt der sogenannte ‚Sigmaringer Titelstreit‘, der jedoch viel mehr als nur ein Streit um Titel war, welche Schwierigkeiten beim Übergang von der Monarchie zur Republik nach der Revolution 1918/1919 vorherrschten, zum anderen ist er ein Beispiel dafür, wie schwer es für manche Fürstenhäuser war, die Abschaffung der Monarchie zu akzeptieren. Darüber hinaus kann die Rolle der Beamten als symptomatisch für einige innere Probleme der Weimarer Republik bezeichnet werden.

1. Hohenzollern und die Rolle des Adels in der Weimarer Republik

1850 gingen die Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen im Königreich Preußen auf. Zum obersten Vertreter der preußischen Regierung in Hohenzollern wurde sowohl vor, als auch nach 1918 vom Staatsministerium ein Regierungspräsident bestimmt. Er unterstand direkt den Zentralbehörden.

Die Stellung des Adels in der Weimarer Republik und in Preußen wurde im Wesentlichen durch zwei Gesetze geregelt. In Artikel 109 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 wurde die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz verfügt, öffentliche Vorrechte der Geburt oder des Standes wurden aufgehoben. Adelstitel durften nur noch als Teil des Namens verwendet werden. Im preußischen Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920 wurden die Vorrechte des Adelsstandes ebenfalls abgeschafft. Beamte durften keine Aufgaben für die Adelshäuser übernehmen, besondere Ehrungen wie Landestrauer oder Ehrenwachen wurden untersagt. Zudem hatte der Adel keinen Anspruch mehr auf Titel wie Königliche Hoheit oder Durchlaucht. Paragraph 22 regelte die Namensfrage. Auf die Sigmaringer Hohenzollern übertragen bedeutete er, dass Hauschef Wilhelm von Hohenzollern (1864-1927) weiterhin den Titel Fürst behalten durfte. Jedoch durfte er nicht mehr als Fürst Wilhelm von Hohenzollern bezeichnet werden, sondern als Wilhelm Fürst von Hohenzollern. Nach seinem Tod 1927 wurde der Familienname zu Prinz von Hohenzollern.

2. Rangstreitigkeiten mit politischer Dimension: Der „Sigmaringer Titelstreit“

Alfons Scherer (1885-1964), Mitglied der Zentrumspartei, wurde am 30. April 1926 zum Regierungspräsidenten von Sigmaringen ernannt. Schon kurz nach Scherers Amtsantritt kam es zu einem ersten Eklat. Scherer hatte in Erfahrung gebracht, dass es in Sigmaringen bisher üblich gewesen war, dass dorthin versetzte Beamte bei Hofe zu einer Audienz empfangen wurden, jedoch ohne den sonst üblichen Gegenbesuch. Aufgrund dieses verweigerten Gegenbesuchs durch den Fürsten entschied Scherer, sich nicht im Schloss vorzustellen.

Am 9. Januar 1927 schließlich sollten Alfons Scherer und Wilhelm Fürst von Hohenzollern bei der Einweihung des neuen Sigmaringer Rathauses zum ersten Mal aufeinandertreffen. Da die beiden Herren unterschiedliche Ansichten hatten, wie dieses Treffen protokollarisch auszusehen habe, kam es zum öffentlichen Streit. Der Fürst erwartete, dass ihm der Regierungspräsident vorgestellt wurde. Scherer, der sich aufgrund der Besuchsfrage vom Fürsten brüskiert fühlte, sah sich nicht dazu in der Lage. Er vertrat die Ansicht, dass er dort die Staatsregierung vertrete und er deshalb die Vorstellungen entgegenzunehmen habe. Da sowohl Scherer als auch Wilhelm von Hohenzollern trotz Vermittlungsversuchen des Bürgermeisters Müller zu keiner Einigung gekommen waren, sagten der Fürst und sämtliche Hofbeamten ihre Teilnahme an der Rathauseinweihung ab. Scherer selbst hielt bei der Einweihung am 9. Januar 1927 wie vorgesehen die Ansprache. Der Fürst aber sei, wie Scherer empört dem Innenminister berichtete, nach der Enthüllung des Denkmals für die im Ersten Weltkrieg Gefallenen öffentlichkeitswirksam persönlich mit seinen Söhnen und seinem Hofstaat dort erschienen, um einen Kranz niederzulegen.

Als leitender Beamter der demokratischen Regierung Preußens erwartete Scherer also vom ehemaligen Fürsten von Hohenzollern, dass dieser ihm nach der Aufhebung der adeligen Vorrechte mit Respekt begegnete. Traditionelle Verhaltensformen, welche von Bürgern und Beamten eine untertänige Haltung gegenüber dem Fürsten erforderten, lehnte Scherer ab. Stattdessen verfügte er, dass alle Beamte Einladungen des Fürsten ablehnen sollten und jegliche Sonderbehandlung des Fürsten bei Veranstaltungen unterlassen werden sollte. Aus seiner Sicht sollte der Regierungspräsident als leitender politischer Beamter und Vertreter der Staatsregierung den jeweiligen Ehrenplatz einnehmen, nicht der Fürst.

Dagegen zeigt das demonstrative Fernbleiben des Fürsten von der Rathauseinweihung deutlich dessen Verständnis von seiner Rolle in Hohenzollern und gegenüber den Vertretern der Regierung. Nicht bereit, alte Gepflogenheiten abzulegen, beharrte Wilhelm Fürst von Hohenzollern auf den Konventionen einer monarchischen Tradition, welche Scherer als Demokrat nicht zu teilen bereit war.

2.1. Die Rolle der Beamten innerhalb des Konflikts

Alfons Scherer hatte sich von den Hohenzollern erbeten, vor Beilegung des Konflikts künftig keine Beamten mehr auf das Schloss einzuladen. Diese Bitte blieb jedoch unerhört, denn der Fürst lud für den 5. bzw. 7. Februar 1927 Baurat Zollweg, Gewerberat Holfhöfer und die Regierungsräte Hasenjäger und Altemöller zu sich ein.

Scherer hatte am 3. Februar von diesen Einladungen erfahren und bat die Beamten dringend, die Einladungen abzusagen. Da die vier Beamten diesem Wunsch jedoch nicht nachkamen, empfahl Scherer dem Innenministerium die sofortige Versetzung der Beamten, um sein Ansehen als Regierungspräsident nicht weiter zu beschädigen. Die preußische Regierung unterstützte Scherers Haltung offensichtlich, denn innerhalb weniger Tage erfolgte die Versetzung Hasenjägers nach Magdeburg, Zollwegs nach Kassel und Holthöfers nach Gleiwitz. Dr. Altemöller konnte nicht versetzt werden, da er gleichzeitig im Bezirksausschuss eine richterliche Funktion wahrnahm.

2.1.1. Persönliche Sicht und Argumentation der Beamten

Die betroffenen Regierungsbeamten Holthöfer, Zollweg, Hasenjäger und Altemöller versuchten in Rechtfertigungsschreiben an ihre jeweiligen preußischen Ressortminister in Berlin die Nichtbefolgung des dienstlichen Wunsches des Regierungspräsidenten zu erklären. Auffällig ist die Ähnlichkeit der Argumentation, weshalb anzunehmen ist, dass die Beamten sich abgesprochen hatten.

Die Beamten versuchten vor allem, sich durch Bezug auf die Reichsverfassung zu rechtfertigen. Sie zogen Artikel 118 heran, welcher jedem deutschen Staatsbürger Meinungsfreiheit garantierte und zusicherte, dass niemand auf Basis dieser Meinung in seiner Anstellung benachteiligt werden konnte. Zollweg betonte, dass er als Beamter seine Pflichten dem Staat gegenüber jederzeit zu erfüllen bestrebt sei, jedoch als Bürger und Privatperson das Recht in Anspruch nehme, über Privatangelegenheiten selbst zu entscheiden. Ihre einseitige Berufung auf Artikel 118 der Reichsverfassung und ihre Ausblendung derjenigen Gesetze, welche Regierungspräsident Scherer bestrebt war zu verteidigen wie das Adelsgesetz und das Ende der Standesvorrechte, korreliert mit der Erkenntnis des Historikers Rainer Fattmann, dass die höhere Beamtenschaft zwar die Verfassung als verbindliche Rechtsordnung anerkannte, jedoch einen persönlichen Einsatz für die Republik unter Betonung der parteipolitischen Neutralität des Beamtentums stets ablehnte.

Alle vier Beamten vertraten den Standpunkt, dass der Konflikt zwischen Scherer und Wilhelm von Hohenzollern nicht amtlich, sondern lediglich privat sei. Zudem sahen sie ihre Beziehung zum Fürsten als reine Privatangelegenheit an. Dass sie aus der Sicht des Regierungspräsidenten Scherer aufgrund ihres Berufes auch im Privatleben Vertreter des Staates waren und den Fürsten keinesfalls wie einen Privatmann behandelten, erkannten die vier nicht.

Unterstützung erhielten die Beamten vom Reichsbund der höheren technischen Beamten und vom Reichsverband der höheren Verwaltungsbeamten des Reiches und der Länder. Beide Berufsverbände waren Teil des Reichsbundes der höheren Beamten, welcher 1918 als Dachverband der höheren Beamtenschaft gegründet worden war. Gerade bei dessen Mitgliedern konnte Rainer Fattmann eine enge geistige Verbundenheit mit der alten Monarchie und eine nur geringe Anerkennung der neuen Rechtsordnung nachweisen. Die Verbände richteten am 19. April 1927 eine Beschwerde an das preußische Staatsministerium. Man glaubte, dass es sich bei den Auseinandersetzungen zwischen dem Regierungspräsidenten und dem Fürsten „nur um Etikettefragen“ handelte. Der Wunsch des Regierungspräsidenten sei nicht vereinbar mit den verfassungsrechtlich garantierten Rechten der Beamten.

Das preußische Staatsministerium wies die Beschwerde ab und unterstützte seinen Regierungspräsidenten. Es war der Ansicht, „daß es im höchsten Grade die Staatsautorität überhaupt, zugleich das äußerliche Ansehen der Beamtenschaft und schließlich die Frage der Selbstachtung der höheren Beamtenschaft berührt, ob höhere Beamte mit […] Persönlichkeiten gesellschaftlichen Verkehr pflegen können, die es ihrerseits grundsätzlich als mit ihrer Stellung und ihrer Würde nicht für vereinbar erachten, gesellschaftliche Antrittsbesuche von höheren Beamten bis hinauf zu den Leitern der Provinzialbehörden durch die gebräuchlichen gesellschaftlichen Gegenbesuche zu erwidern.“

Es handele sich hier keineswegs um eine persönliche Auseinandersetzung zwischen den Privatmännern Alfons Scherer und Wilhelm Fürst von Hohenzollern. Das Verhalten des Fürsten gegenüber dem Regierungspräsidenten wurde als Angriff auf die Staatsautorität empfunden, da der Fürst nicht bereit war, dem Vertreter der preußischen Staatsregierung mit dem ihm gebührendem Respekt zu begegnen. Gleichzeitig war das Staatsministerium der Auffassung, dass die Loyalität der Beamten nur ihrem Chef, dem Regierungspräsidenten, gelten sollte und nicht dem Fürsten.

2.2. Frage der Ehrenbürgerwürde für den Fürsten

Der Streit hatte noch weitere Folgen. Die Stadtvertretung wollte ursprünglich dem Fürsten für die Mitfinanzierung des Rathauses durch die Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Sigmaringen danken. Aufgrund des seit Januar schwelenden Konflikts, beschloss eine Mehrheit der Stadtverordneten am 19. Mai 1927 jedoch die Vertagung der Ehrenbürgerwürde für den Fürsten. Die Stadt wollte sich innerhalb des Konflikts „loyal neutral verhalten“. Die Hohenzollern revanchierten sich, indem sie einigen Stadtverordneten, welche für die Vertagung gestimmt hatten, bereits erteilte Bauaufträge wieder entzogen.

Darüber hinaus hatte die Vertagung der Ehrenbürgerwürde auch juristische Konsequenzen. Oberpostsekretär Reiser hatte der Abstimmung als Zuschauer beigewohnt und die Stadtvertreter mit „Ihr seid mir schöne Stadtverordnete, Pfui Teufel!“ beschimpft. Reiser wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 150 RM verurteilt, welche die Hofkammer der Hohenzollern großzügig übernahm.

Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde wurde in der Folge nicht mehr aufgegriffen und durch den Tod Wilhelms von Hohenzollern am 22. Oktober 1927 obsolet. Am Todestag des Fürsten kam es erneut zu Problemen, als die Ämter und Rathäuser in Sigmaringen und Hechingen eine gesetzeswidrige Trauerbeflaggung vornehmen wollten. Zudem hatten die Stadtverordneten eigenmächtig einen Kranz mit der abgeschafften Aufschrift „Sr. Kgl. Hoheit“ bestellt.

Die obigen Fälle sind weitere Beispiele dafür, dass es vielen Beamten am nötigen Bewusstsein für ihre Rolle als Vertreter einer Demokratie fehlte. Stattdessen herrschte große Loyalität zum Fürstenhaus. Scherer beklagte 1928 gegenüber dem Innenministerium, dass momentan „alle Reichsbehörden in Sigmaringen von ziemlich oder sehr rechts stehenden Herren geleitet werden“. Dass Beamten mit einer solchen Einstellung wenig daran gelegen war, die Autorität der Republik zu verteidigen, erklärt sich von selbst.

3. Konflikt mit Friedrich Prinz von Hohenzollern (1927-1931)

Trotz des Todes des Fürsten schwelte der Konflikt weiter. Mit seinem Sohn Friedrich führte Scherer beinahe fünf Jahre lang eine Art Kleinkrieg über verschiedenste Angelegenheiten. So beschwerte sich Scherer beispielsweise beim Innenministerium über die „ständigen Provokationen und Verfassungswidrigkeiten des Herrn Prinz von Hohenzollern“, denn er nenne sich verfassungswidrig „Fürst“ und „Hoheit“ oder verteile Orden der rumänischen Verwandtschaft. Gleichzeitig beklagte Scherer die „Ohnmacht der Staatsregierung“ gegenüber diesem Verhalten, niemals sei es zu ernsthaften Konsequenzen gekommen.

Als im November 1930 eine Delegation der Stadt Sigmaringen beim Innenministerium um Unterstützung zur Beilegung des Konfliktes gebeten hatte, schien sich dieses tatsächlich mit dem Bevollmächtigten der Hohenzollern um eine Einigung zu bemühen. Schnell wurde jedoch deutlich, dass Friedrich nicht an einer Einigung interessiert war, sondern erwartete, dass Scherer als Regierungspräsident abgelöst werde.

Nachdem die Hohenzollern im Frühjahr 1931 jedoch ihre Hauptverwaltung von Sigmaringen nach München verlegt hatten, kam es zu keinen nennenswerten Auseinandersetzungen mehr. Daher überraschte es die Öffentlichkeit, als der 48 Jahre alte Alfons Scherer am 31. August 1931 die Mitteilung des Innenministeriums über seine „Abberufung und Versetzung in den einstweiligen Ruhestand“ erhielt. Begründet wurde diese Maßnahme, mit den „starken Spannungen“, welche in Sigmaringen herrschten. Scherer wurde vorgeworfen, durch die „Verfolgung allzu kleinlicher Gesichtspunkte“ den Konflikt weiter angefacht zu haben. Die Tatsache, dass Scherer stets in Rücksprache mit dem Innenministerium gehandelt hatte, wurde nicht berücksichtigt. Zu Scherers Nachfolger wurde mit Ministerialdirektor Dr. Brand gerade derjenige ernannt, mit welchem Scherer über sechs Jahre lang sein Vorgehen gegen das Verhalten der Hohenzollern abgestimmt hatte.

Warum Innenminister Carl Severing sich plötzlich gegen Scherer wandte und damit auch seine eigene Position, dass es bei diesem Konflikt um die „Staats-Autorität“ gehe, aufgab, wird aus den Sigmaringer Akten nicht ersichtlich.

4. Fazit

Der Konflikt zwischen dem demokratischen Regierungspräsidenten Preußens, Alfons Scherer, und Wilhelm Fürst von Hohenzollern und dessen Sohn Friedrich Prinz von Hohenzollern zeigt, wie schwierig es für den Regierungsvertreter war, republikanische Standards in der Kleinstadt Sigmaringen durchzusetzen. Nur formal war diese eine ehemalige Residenzstadt, im gesellschaftlichen Leben schien sie jedoch immer noch eine solche zu sein. Scherer stieß auf Schwierigkeiten, bei denen vor allem die Beamten des Freistaates Preußen eine entscheidende Rolle spielten. Das fehlende Verständnis der Beamten für die Anliegen des Regierungspräsidenten führte im gesellschaftlichen Leben zu zahlreichen Konflikten. Es wird deutlich, dass den Beamten eine gute Beziehung zum Fürstenhaus der Hohenzollern und damit ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Vorteil wichtiger war, als die Verteidigung und Durchsetzung von demokratischen Prinzipien in der preußischen Provinz Hohenzollern.

Verwendete Quellen

Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Sigmaringen Ho 235 T 3 Nr. 53 und N 1/4 Nr. 1 bis Nr. 17

Verwendete Literatur

  • Fattmann, Rainer: Bildungsbürger in der Defensive. Die akademische Beamtenschaft und der „Reichsbund der höheren Beamten“ in der Weimarer Republik (Kritische Studien zu Geschichtswissenschaft 145), Göttingen 2001.
  • Kallenberg, Fritz: Die Sonderentwicklung Hohenzollerns, in: Kallenberg, Fritz (Hg.): Hohenzollern (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs 23), Stuttgart, Berlin, Köln 1996, S. 129-282.
  • Kallenberg, Fritz: Die Staatsautorität der Republik. Der preussische Regierungspräsident, der Fürst von Hohenzollern und die Stadt Sigmaringen 1919-1933, in: Melville, Ralph; Scharf, Claus; Vogt, Martin; Wengenroth, Ulrich (Hg.): Deutschland und Europa in der Neuzeit. Festschrift für Karl Otmar Freiherr von Aretin, 2. Halbband (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte 134), Stuttgart 1988, S. 751-779.
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