Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist bemüht, das von ihm betreute Landeskunde-Portal LEO-BW und dessen Inhalte in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Inhalte und Bereiche der Website www.leo-bw.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Checkbox zur Datenschutzerklärung: Die Checkbox für den Datenschutz im Formular für die Registrierung hat keine programmatisch erkennbare Beschriftung (sogenanntes Label). Blinde Menschen können den Zweck des Eingabefeldes deshalb ggf. unmittelbar nicht wahrnehmen und müssen sich diese Informationen erst aus dem Kontext erarbeiten.
  • Kontraste: Textlinks im Fließtext werden nur dadurch hervorgehoben, dass sie in einer anderen Farbe dargestellt werden. Das Kontrastverhältnis zu den benachbarten Einträgen beträgt nur 2 zu 1. Menschen mit visuellen Einschränkungen können so den Unterschied zu normalem Text ggf. nicht wahrnehmen. Alle orangefarbenen Schriften haben zum weißen Hintergrund ein zu schwaches Kontrastverhältnis. Dies betrifft z. B. bei den Sucheinträgen in der Ergebnisliste die Links nach "Partner".
  • Bei dem Bilder- und Nachrichten-Karussell unter der Überschrift "Schaufester" werden per MouseOver zusätzliche Informationen eingeblendet, aber bei Tastaturfokus nicht. Tastaturnutzende können diese zusätzlichen Informationen so nicht abrufen.
  • Die Animation innerhalb der Bilder- und Nachrichten-Karusselle können nicht angehalten werden, weil keine entsprechenden Bedienelemente vorhanden sind. Die ständige Bewegung der Folien kann die Konzentration kognitiv eingeschränkter Personen bei der Informationsaufnahme beeinträchtigen.
  • Die Webseite enthält mehrere nav-Blöcke bzw. Navigationsrollen. Bei mehreren Blöcken müssen diese mit aria-labelledby oder aria-label eindeutig bezeichnet sein. Blinde Menschen haben ansonsten keine Möglichkeit, die verschiedenen Navigationsbereiche zu unterscheiden.
  • Der Seitentitel der Registrierungs-Seite unterscheidet sich nicht von dem Seitentitel der Startseite, obwohl der Inhalt der Seite komplett verändert wird.
  • Die Fokusreihenfolge der Navigationselemente ist fast durchgehend nicht nachvollziehbar, weil kein Fokusrahmen sichtbar ist. Tastaturnutzende, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.
  • Durch die Verwendung des aria-live-Attributs im Banner wird jede Änderung, wie z. B. der automatische Wechsel der Gemälde, unabhängig davon, wo sich der Screenreader-Fokus befindet, vom Screenreader ausgegeben. Dies kann die Nutzung für blinde Menschen erschweren.
  • Manche PDF-Dokumente auf der Webseite erfüllen nicht den PDF/UA-Standard.
  • Deutsche Gebärdensprache: Auf der Webseite sind noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Leichte Sprache: Auf der Webseite sind noch nicht alle Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. Im Zuge des geplanten Teil-Relaunches von LEO-BW werden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit fest miteingeplant. 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Hinblick auf die Barrierefreiheit überprüft. Die Prüfung erfolgte am 17.04.2024 auf der Grundlage der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVO 2.0). Es wurde eine vereinfachte Prüfung durchgeführt, bei der nur einzelne Seiten untersucht wurden.

Diese Erklärung wurde am 12.08.2025 auf Grundlage der oben genannten Prüfung erstellt und wird mindestens einmal jährlich auf Ihre Aktualität überprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.08.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir sind stets bemüht, unsere Angebote allen Personen zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sein oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne bei uns:

Landesarchiv Baden-Württemberg

Urbanstraße 31 A

D 70182 Stuttgart

Telefon: +49 711 212-4272

Telefax: +49 711 212-4283

E-Mail: redaktion@leo-bw.de

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.