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Was sind Kopialbücher?

Kopialbuch
Bischof Matthias Ramung in Anbetung der Muttergottes, aus: Lehnbuch des Bischofs Matthias Ramung (1465/68), (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 67 Nr. 300, 3)

Als Kopiare, unter anderem auch Kopialbücher oder Kartulare genannt, bezeichnet man Sammlungen von Urkundenabschriften. Kopiare boten eine praktische Zusammenstellung von Rechtsdokumenten zur täglichen Nutzung in der Verwaltungsarbeit. Ihre Anfertigung hatte vor allem pragmatische Gründe: Statt wertvoller Originaldokumente wurden im täglichen Verwaltungsgeschäft Kopiare benutzt, wodurch alte und wichtige Urkundenunikate geschont wurden. Nicht zuletzt konnte man durch das Kopieren von Urkundeninhalten einem potentiellen Informationsverlust vorbeugen, sollten die Originale durch Feuerbrand oder Kriege vernichtet werden. Die meisten Kopiare sind als gebundene Bände überliefert. Nicht selten waren die Bände prächtig verziert. In vielen Kopiaren findet man ein Inhaltsverzeichnis, auf das die eigentlichen Urkundenabschriften folgen. Die ältesten Kopiare im südwestdeutschen Raum stammen aus dem 9. Jahrhundert. Sie sind ein Beweis dafür, dass es in dieser Region bereits im Frühmittelalter ein florierendes Urkundenwesen gab. Es handelt sich dabei vor allem um Traditionsbücher geistlicher Herrschaften (Bistümer, Stifte, Klöster), in denen Schenkungs- und Tauschurkunden in Sammelhandschriften niedergeschrieben wurden. Eine Ausnahme bildete das alemannische Kloster Sankt Gallen, in dem keine Kopiare angelegt, sondern bis zur ersten Drucklegung der ältesten Ausfertigungen im Jahre 1645 ausschließlich die zahlreich überlieferten Originaltraditionsurkunden benutzt wurden.
Nach dem Niedergang der Schriftlichkeit und damit des Urkundenwesens im 10. Jahrhundert wurden Kopiare erst wieder ab dem 12./13. Jahrhundert angelegt. Auch die Kopiare, die in den Beständen des Landesarchivs Baden-Württemberg überliefert sind, stammen aus dieser Zeit.
Ohne Kopiare wäre unser historisches Wissen stark eingeschränkt, da sie häufig als einzige Quelle Inhalte von Rechtsdokumenten überliefern, wenn sich die Originale nicht erhalten haben. Den ausführlichen Artikel von Anna Aurast können Sie im Themenmodul Südwestdeutsche Archivalienkunde nachlesen. (JH)

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