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Baden als Vorreiter des Frauenstudiums

 Matrikel der Universität Freiburg Wintersemester 1899/1900
Matrikel der Universität Freiburg Wintersemester 1899/1900 [Quelle: Universitätsarchiv Freiburg, A66/9]

Nachdem Frauen an der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg seit 1895 widerruflich studieren konnten, wurde ihnen im Großherzogtum Baden per Erlass des Ministeriums der Justiz, des Kultus und des Unterrichts in Karlsruhe vom 28. Februar 1900 der volle Zugang zu Universitätsstudien ermöglicht.

Das Großherzogtum Baden war damit das erste Land im Deutschen Reich, in dem Frauen ein vollwertiges Hochschulstudium mit Examen absolvieren durften. In Württemberg erfolgte die Zulassung von Frauen zur Universität erst 1904. Ausschlaggebend für diese Errungenschaft war das Engagement der Karlsruherin Johanna Kappes, die nach ihrem Abitur 1899 in Freiburg Medizin studieren wollte. Nachdem ihr zwar ein Hörerstatus gewährt wurde, nicht aber die Möglichkeit das Examen abzulegen, reichte sie am 2. November 1899 eine entsprechende Petition an den Senat, in der sie um das Recht auf Immatrikulation bat. Nach der Ablehnung durch den Senat leitete der damalige Prorektor das Ersuchen an das zuständige Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts in Karlsruhe weiter, was schließlich zum Erfolg führte. So wurden zum Wintersemester 1899/1900 neben Johanna Kappes vier Frauen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg rückwirkend immatrikuliert. Die ordentliche Immatrikulation der Heidelberger Studentinnen erfolgte zum Sommersemester 1900. Johanna Kappes und die vier weiteren Pionierinnen des Frauenstudiums in Freiburg wurden alle Ärztinnen. (JH)

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