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Das Freiburger Stadtrecht von 1520

Das „Nüwe Stattrechten und Statuten der loblichen Statt Fryburg im Pryßgow gelegen“, hg. von Ulrich Zasius mit Illustrationen von Hans Holbein, Basel 1520, Quelle: Freiburger historische Bestände digital
Das „Nüwe Stattrechten und Statuten der loblichen Statt Fryburg im Pryßgow gelegen“, hg. von Ulrich Zasius mit Illustrationen von Hans Holbein, Basel 1520, Quelle: Freiburger historische Bestände digital

2020 ist ein bedeutendes Jahr für die Freiburger Stadtgeschichte. Neben der Verleihung des Stadtrechts vor 900 Jahren trat 1520 das unter Ulrich Zasius ausgearbeitete neue Stadtrecht in Kraft. Neben den Landesherren hatten mehrere große Städte im ausgehenden 15. Jh. damit begonnen, ihre Rechtssatzungen zu modernisieren. Am Beginn dieser Stadtrechtsreformationen stand die 1479 erlassene Ordnung von Nürnberg. In das neue Freiburger Stadtrecht fanden sowohl Passagen aus dem alten Recht von 1293 – Sachen- und Familienrecht – als auch Grundsätze des römischen Rechts – Vertrags- und Erbrecht – Eingang.

Die neue Freiburger Rechtssatzung war auch deshalb bedeutsam, weil sie sich über Schüler von Zasius als Grundlage für weitere städtische und landesherrliche Rechtsordnungen verbreitete. So wurden das württembergische Landrecht (1555), das kurpfälzische Landrecht (1582) und die Rechtssatzungen von Baden-Baden sowie Baden-Durlach maßgeblich beeinflusst. In der Schweiz griffen die Verantwortlichen von Bern oder Rheinfelden, in Österreich von Tirol auf die Satzung zurück.

Mit der Gründung der europäischen Universitäten war das römische Recht seit dem 14. Jh. über Lehrveranstaltungen zugänglich. Ulrich Zasius, geboren 1461 als Ulrich Zäsy in Konstanz, hatte zunächst an der Artistenfakultät in Tübingen studiert, in seinen mittleren Lebensjahren das Jurastudium an der 1457 gegründeten Universität in Freiburg aufgenommen und anschließend als Professor für römisches Recht dort zu lehren begonnen. Es ist gesichert, dass an der Erarbeitung des Freiburger Stadtrechts mehrere weitere Personen beteiligt waren. Namentlich bekannt sind Ambrosius Kempf von Angreth, Johannes Armbruster und andere.

Unter Verwendung eines Interviews mit Prof. Dr. Frank L. Schäfer, Direktor des Instituts für Rechtsgeschichte der Uni Freiburg, erschienen in Momente 1/2020, S. 2-5 mit weiteren Literaturtipps. Der Beitrag selbst ist nicht online verfügbar.

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