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Zweimal Eberhard - Eberhard im Bart und sein Nachfolger Eberhard II.

Eberhard Württemberg Herzog II
Eberhard der Zweite. Herzog von Württemberg. Copyright: Tobias-Bild Universitätsbibliothek Tübingen

Zweimal Eberhard: Während Eberhard im Bart als populäre Figur der Landesgeschichte gilt, fiel das Urteil über seinen jüngeren Cousin und Nachfolger Eberhard II. wenig positiv aus. Ulrich, der Vater des jüngeren Eberhard, hatte im Nürtinger Vertrag von 1442 die Teilung Württembergs zwischen sich und seinem Bruder Ludwig festschreiben lassen. Nach Ludwigs Tod 1450 führten die Auseinandersetzungen um die Vormundschaft über die beiden Söhne Ludwigs zu militärischen Konflikten auf Reichsebene, die sich über mehrere Jahre hinzogen und in einem Desaster für Ulrich endeten. Er geriet in Gefangenschaft und wurde erst gegen ein Lösegeld freigelassen. Eberhards Verhältnis zu seinem Vater war schwierig. 1477 ermöglichte ein Hausvertrag dem jüngeren Eberhard die Nachfolge im Uracher Landesteil, der von Eberhard im Bart regiert wurde. Doch gegenüber seinem politisch gewiefteren und von Ulrich unterstützten Cousin blieb er praktisch machtlos. Die Aufhebung der Landesteilung im Münsinger Vertrag 1482 verschärfte die Situation, zudem residierte Eberhard im Bart nun ebenfalls in Stuttgart. Nach dessen Tod 1496 trat der jüngere Eberhard die Nachfolge im unlängst zum Herzogtum erhobenen Württemberg an. Bald musste er die Herrschaft mit einem Regentschaftsrat teilen, wurde schließlich ganz entmachtet und floh nach Ulm. Er starb am 17. Februar 1504 im pfälzischen Exil. In die Geschichte ging Eberhard II. als charakterschwacher und verschwenderischer Versager ein. Das düstere Bild wurde inzwischen als Produkt zeitgenössischer Propaganda entlarvt. Die ausführliche Geschichte aus „Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon“ auf LEO-BW.

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