Das Hofgericht zu Baden entscheidet zwischen Hans Trutmann und Erhard Wild von Bilfingen einerseits und Teng Mönch und Adrian Funk von Elmendingen andererseits im Streit um das Eigentum an einem Wiesenstück zu Wilferdingen, das zum Hof (Kleinheinzen Hof) des Klosters Frauenalb in Bilfingen gehört. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Untergerichts zu Bilfingen, wonach die beiden Bilfinger den beiden Elmendingern von dem Wiesenstück 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer reichen sollen, unbeschadet des Eigentumsrechts des Klosters als Lehnsherr des Hofs.
Das Hofgericht zu Baden entscheidet zwischen Hans Trutmann und Erhard Wild von Bilfingen einerseits und Teng Mönch und Adrian Funk von Elmendingen andererseits im Streit um das Eigentum an einem Wiesenstück zu Wilferdingen, das zum Hof (Kleinheinzen Hof) des Klosters Frauenalb in Bilfingen gehört. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Untergerichts zu Bilfingen, wonach die beiden Bilfinger den beiden Elmendingern von dem Wiesenstück 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer reichen sollen, unbeschadet des Eigentumsrechts des Klosters als Lehnsherr des Hofs., Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Das Hofgericht zu Baden entscheidet zwischen Hans Trutmann und Erhard Wild von Bilfingen einerseits und Teng Mönch und Adrian Funk von Elmendingen andererseits im Streit um das Eigentum an einem Wiesenstück zu Wilferdingen, das zum Hof (Kleinheinzen Hof) des Klosters Frauenalb in Bilfingen gehört. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Untergerichts zu Bilfingen, wonach die beiden Bilfinger den beiden Elmendingern von dem Wiesenstück 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer reichen sollen, unbeschadet des Eigentumsrechts des Klosters als Lehnsherr des Hofs., Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Das Hofgericht zu Baden entscheidet zwischen Hans Trutmann und Erhard Wild von Bilfingen einerseits und Teng Mönch und Adrian Funk von Elmendingen andererseits im Streit um das Eigentum an einem Wiesenstück zu Wilferdingen, das zum Hof (Kleinheinzen Hof) des Klosters Frauenalb in Bilfingen gehört. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Untergerichts zu Bilfingen, wonach die beiden Bilfinger den beiden Elmendingern von dem Wiesenstück 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer reichen sollen, unbeschadet des Eigentumsrechts des Klosters als Lehnsherr des Hofs., Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
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Beteiligte: | - Markgraf Christoph von Baden [Siegler]
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Erstellt (Anfang): | 1510 [11. April 1510] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 4 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) Urkunden Kleinere geistliche Territorien Frauenalb Frauenalb / 1193-1802 Spezialia badischer Orte Wilferdingen Gde. Remchingen PF Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 40 Nr. 390 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3544549 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
Ortsbezüge: | - Wilferdingen : Remchingen PF; Kl. Frauenalb, Urkunden (1510, 1628)
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Sonstiges: | Siegelbeschreibung: Siegel hängt an |