Burkhard Fuchs, der festen, vornehmen, ehrsamen und weisen Pfleger und Meister des Heiliggeist - Spitals zu Konstanz (Costenntz) an der Marktstätte (am Marckstatt) Ammann zu Sipplingen (Sipplingen, Bodenseekreis), bekundet: Am 21. Nov. 1496 (Montag nach Othmar) sind vor ihm und dem Gericht zu Sipplingen erschienen die gelehrten, ehrsamen und weisen Michael Pfister, Priester und Kaplan der Frühmesse zu Sigmaringen, und Hans Murr, Schultheiß zu Sigmaringen, als Anwalt derer von Sigmaringen als Lehensherren der Frühmesspfründe und haben durch ihren Fürsprecher 14 Eimer rückständiger Weingült - 4 Eimer alten und 10 Eimer des im Herbst fälligen Zinses - eingeklagt, herrührend aus einem von Hans Gasser, sesshaft zu Sipplingen, 1445 Januar 13 (Hilarius) ausgestellten Zinsbriefes, dessen Anfang und Ende mitgeteilt werden, über 10 Eimer Weißwein jährlichen Zinses. Der Zinsbrief wird vor Gericht verlesen. Die Kläger wollen laut dem Hauptbrief und dem Recht des Dorfes Sipplingen die Unterpfänder angreifen. Es ergeht das Urteil, dass dies den Inhabern der Güter und des Unterpfandes verkündet werden soll. Der Ammann hat es Stoffel Enntzioner von Sipplingen und Ulrich Gawdenntz verkündet. Am 22. November 1496 (Dienstag nach Othmar) sind vor dem Ammann und dem Gericht zu Sipplingen erschienen Michael Pfister und Hans Murr als Kläger, Stoffel Enntzioner als Beklagter und Jörg Zymmerman von Sipplingen als Anwalt des Ulrich Gawdenntz. Die von Sigmaringen lassen durch ihren Fürsprecher abermals ihren Zinsbrief verlesen und erbitten ein Urteil, die Unterpfänder anzugreifen. Enntzioner lässt durch seinen Fürsprecher drei besiegelte Pergamenturkunden vorlegen: einen 1483 September 2 (Dienstag nach Verena) von Burkhard Schussler, Ammann zu Sipplingen, ausgestellten Gantbrief und zwei von Bürgermeister und Rat zu Konstanz ausgestellte Urteilbriefe von [14]88 Juli 12 (Samstag vor Margarethe) (vgl. Urkunde von 1488 Juli 12) und [14]89 Dez. 15 (Dienstag nach Lucia) (vgl. Urkunde von 1489 Dez. 15). Auf Begehren Entzioners werden diese 3 Urkunden verlesen. Darauf lässt Entzioner die Klage derer von Sigmaringen zurückweisen: Er habe einen Garten inne, der vielleicht in ihrer Urkunde begriffen sei. Seine Herren von Konstanz hätten aber vor Jahren diesen Garten und 12 Eimer ausständigen Bodenzinses - 1 Eimer war damals 1 Pfund Heller wert - vergantet. Um diese Summe habe er den Garten an offener freier Gant nach Gantrecht und dem Recht des Dorfes an sich gebracht. Jörg Zymmerman habe ihn gebeten, den Garten aufzugeben. Darauf habe er ihn ein ganzes Jahr wüst liegen lassen. Als in dieser Zeit niemand gekommen sei, der ihm um erlittene Kosten und Schaden Ablegung getan habe, habe er den Garten wiederum bebaut und genutzt. Etliche Zeit später sei er wegen des Gartens durch einen Anwalt und Machtboten Hans Zymmers um etliche ausständige Zinse zu Sipplingen gerichtlich verklagt worden, die Sache sei aber vor seine Herren von Konstanz als Obrigkeit gewiesen worden. Von diesen sei ein Urteil ergangen, daß er dem Hans Zymmer nichts schuldig sei. Dieser Urteilbrief wird verlesen. Bald darauf habe ihn Ulrich Gawdenntz wegen des Gartens zu Sipplingen gerichtlich verklagt. Das Gericht habe die Sache abermals vor seine Herren von Konstanz gewiesen, die zu seinen (Enntzioners) Gunsten entschieden hätten. Dieser Urteilbrief wird verlesen. Im Zinsbrief von 1445 stehe der Artikel: Was der Pfründe an den Unterpfändern abgehe, sollen Hans Gasser und dessen Erben mit allen ihren anderen Gütern erstatten. Enntzioner erhofft ein Urteil, nach dem er nichts schuldig ist. - Jörg Zymmerman lässt im Namen von Ulrich Gawdenntz durch seinen Fürsprecher erklären: Er sei auf Befehl seines Junkers erschienen und hoffe, dass über und gegen seinen Junker und dessen Güter nur gerichtet und geurteilt werde, wenn dieser Geleit von der Römisch königlichen Majestät habe. Er stehe mit Stoffel Enntzioner vor seinen Herren von Konstanz im Prozess, sei auch mit Ammann und Richtern zu Sipplingen uneinig, die - ebenso wie seine Herren - parteiisch seien. - Enntzioner lässt dazu erklären: Das Gericht habe einem seiner verlesenen Urteilbriefe entnommen, dass er mit Gawdenntz in keinem Prozeß stehe; er hoffe, daß ihm seine Einrede nicht schade. - Die von Sigmaringen bestehen weiter auf ihrem Unterpfand, da die Gant Enntzioners ohne ihr Wissen geschehen sei. - Die Richter nehmen Bedenkzeit. - Am 15. Dezember 1496 (Donnerstag vor Thomas) sind vor Ammann und Gericht zu Sipplingen gekommen die Vorgenannten von Sigmaringen als Kläger, Stoffel Enntzioner und Hans Zuckmanntel, Sohn des Konrad Zuckmanntel von Sipplingen, im Namen des Ulrich Gawdenntz. Die von Sigmaringen und Stoffel Enntzioner lassen durch ihre Fürsprecher um Eröffnung des Urteils bitten. Zuckmanntel lässt durch seinen Fürsprecher erklären, sein Junker habe ihn vor Gericht geschickt mit dem Befehl, dass Ammann und Richter weder über ihn noch seine Güter richten sollten, da sie mit ihm uneinig seien. - Die Richter nehmen Bedenkzeit. - Am 19. Januar 1497 [Datum der Urk.!] sind vor Ammann und Gericht zu Sipplingen erschienen die von Sigmaringen und Stoffel Enntzioner und haben durch ihre Fürsprecher um das Urteil gebeten. Nach Verhörung der Parteien und Briefe verweisen die Richter die Sache vor die fürsichtigen, ehrsamen und weisen Bürgermeister und Räte der Stadt Konstanz als Obrigkeit (Oberhannd). Die von Sigmaringen erhalten über das Urteil eine Urkunde auf ihre Kosten. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • die Pfleger und Meister des Spitals zu Konstanz mit dem Spitalsiegel [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1497  [Donnerstag nach Antonius]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen
Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007
Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999
Sigmaringen
Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: Dep. 1 T 1 Nr. 30 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-563944

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Konstanz KN
  • Sipplingen FN
Personenbezüge:
  • Entzioner, Stoffel; Sipplingen
  • Fuchs, Burkhard; Konstanz
  • Gasser, Hans; Sipplingen
  • Gawdenntz, Ulrich
  • Murr, Hans; Schultheiß, Sigmaringen
  • Pfister, Michael; Sigmaringen
  • Schussler, Burkhard; Sipplingen
  • Zuckmanntel, Hans; Sipplingen
  • Zuckmanntel, Konrad; Sipplingen
  • Zymmer, Hans
  • Zymmerman, Jörg; Sipplingen
Sonstiges: Vermerke: Rückvermerke: 1) No 1 (durchgestrichen) 2) No 10
Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt
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