Schultheiss und Richter zu Neuffen ("Nifen") bekennen, dass vor ihnen erschienen sind Hans von Neuhausen ("Nunhusen"), Hofmeister der Herzogin Elisabeth von Württemberg, geborene Markgräfin von Brandenburg, und Sebastian Keller, Vogt zu Nürtingen ("Nirtingen"), im Namen der Herzogin Elisabeth als Kläger gegen Hans Knylin, genannt Kuder, Bürger zu Neuffen, der während des Aufruhrs zwischen Herzog Ulrich und der Landschaft einen Pulverwagen der letzteren entführt, Fremde und Heimische in sein Haus eingeladen und sich mit ihnen "angeschlagen"hat. Als der Vogt ihn verpflichten wollte, bis zur Verhandlung wegen des Wagens "weder Leib noch Gut" zu verändern, habe er sich gesträubt sowie die Rechtlichkeit des Schultheissen und der Richter zu Neuffen angezweifelt, als sie Eichenholz an Herzog Ulrich nach Schloss Neuffen gaben. Ihr Urteil lautet, dass der Angeklagte dem Herzog zur Bestrafung an Leib und Gut, nicht aber an seinem Leben übergeben wird. Wegen der übrigen Vergehen soll er sein Leben lang keine Wehr und Harnsich tragen, bei keiner Zeche, Schenke oder "Gesellschaft" sein. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Stadt Neuffen [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1514  [mitwoch nauch der houchgelopten himelkunigin unnd Junckfrowen marie hymelfart]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 1
Format: 28 x 35
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden / 1405-1806
Rechtsprechung und Polizei
Aufstand "Armer Konrad" / 1514-1516
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: A 45 U 2 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1209895

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Neuffen ES
Personenbezüge:
Sonstiges: Siegelbeschreibung: 1 Sg. anh.
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