Stoffel Schilling von Winnenden ("Winnendaw"), Caspar Schmid von Oppelsbohm ("Oppelsbem")und Kaspar Heckeler, bei de aus dem Amt Winnenden, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Winnenden nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Ulrich Wintzelhuser, Heinrich Gabler, Bürger zu Stuttgart [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1515  [dornstag nach Sant Steffans des hailigen babsts tag]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Format: 25 x 62
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden / 1405-1806
Rechtsprechung und Polizei
Aufstand "Armer Konrad" / 1514-1516
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: A 45 U 22 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1209915

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Oppelsbohm : Berglen WN
  • Stuttgart S; Bürger
  • Winnenden WN
  • Winnenden WN; Amt
  • Württemberg; Fürstentum
Personenbezüge:
Sonstiges: Siegelbeschreibung: 2 S., anh.
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