Dilgenhans von Winnenden ("Winiden"), wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, die Ämter Winnenden und Waiblingen nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Sebastian Welling, Ulrich Wintzelhuser, Bürger zu Stuttgart [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1516  [Mentag nach dem Sonntag Reminiscere]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Format: 23 x 55,5
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden / 1405-1806
Rechtsprechung und Polizei
Aufstand "Armer Konrad" / 1514-1516
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: A 45 U 26 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1209919

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Stuttgart S; Bürger
  • Waiblingen WN; Amt
  • Winnenden WN
  • Winnenden WN; Amt
  • Württemberg; Fürstentum
Personenbezüge:
Sonstiges: Siegelbeschreibung: 2 S., anh.
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