Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente.
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
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Beteiligte: | - Neipperg (Nypperg), Reinhard von [Aussteller]
Neipperg (Nypperg), Reinhard von; Handschuhsheim (Hentschußheym), Dieter von; Gemmingen, Hans von; Vogt von Germersheim (Germerßheym); Reischach (Ryschach), Hans von; Ehningen, Burkard von [Siegler] |
Erstellt (Anfang): | 1482 [samstag nach sant Lucien tag der heiligen jungkfrawen] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 101 |
Format: | Libell, 99 Folioblätter, 40,0 x 31,0 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Altwürttembergisches Archiv Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität / 1095-1818 Kloster- und Stiftsgutverwaltungen / 1095-1807 Maulbronn / 1147-1806 Urkunden 1.1 Kloster allgemein 1.1.3 Geleit-, Forst- und Jagdsachen Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | A 502 U 139 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1287106 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
Ortsbezüge: | - Diefenbach : Sternenfels PF
- Ersingen : Kämpfelbach PF
- Füllmenbach = Füllmenbacher Hof : Diefenbach, Sternenfels PF
- Heimerdingen : Ditzingen LB
- Heimsheim PF
- Illingen PF
- Kraichgau
- Lienzingen : Mühlacker PF
- Mönsheim PF
- Mühlhausen an der Enz : Mühlacker PF
- Münchingen : Korntal-Münchingen LB
- Schmie : Maulbronn PF
- Sternenfels PF
- Stromberg
- Vaihingen an der Enz LB
- Wüstenglattbach s. Kleinglattbach
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Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Vermerke: eine zweite Ausfertigung liegt vor in HStA Stuttgart A 502 U 140 Siegelbeschreibung: 5 S. |