Entschädigungsklagen von Geistlichen, Adeligen und Privatpersonen gegen württembergische Gemeinden bzw. Untertanen, Teil I 

Kurzbeschreibung: Enthält: 1) Entschädigungsklage des Stiftes zu Stuttgart gegen Conrad Plast von Bönnigheim. Plast hatte als einer von dem Hellen Haufen aufgestellten Straf- und Beutemeister eine dem Stift und der Priesterschaft zu Stuttgart angesetzte Summe von 391 fl 30 einkassiert. Statthalter und Räte erlassen unter Vorbehalt eines Regreß gegen diejenigen, denen das Geld zukam und verurteilen sie zu dem Ersatz an das Stift, 1528 Nota: Von Matern Feuerbacher und Hans Wunderer, Hauptleute des Hellen Haufens, und den Straf- und Beutemeistern liegen einige Originale bei, nach welchen dieses angesetzte Hilfsgeld eingefordert und für die geleistete Zahlung quittiert wurden, 1525 2) Beweisartikel der Bönnigheimer, womit sie dartun, dass die von Brackenheim und Güglingen mit den bauerischen Aufrührern gleich nach der Weinsberger Tat nach Bönnigheim mit ihren Fähnlein eingedrungen und bei ihnen Übel gehaust hätten, nebst den Fragstücken der Beklagten, die die Bezichtung von sich ablehnen, 1529, 6 Blatt 3) Entschädigungsklage des Ritters Hans Speth von Thumnau gegen die Städte und Ämter Vaihingen, Bottwar und Schorndorf. Die Hauptleute und Fähnriche von den genannten Ämtern von Reichenbach und Ebersbach wollten nach Kirchheim hin zuziehen. Unterwegs hätten sie zu Notzingen nicht nur das Haus seines Kaplans geplündert, sondern auch auf sein Schloss eingebrochen, hätten alles zerschlagen und herausgeworfen, ein Feuer angezündet und es auf den Grund abgebrannt. Auch den Graben, der mit guten Fischen besetzt war, wurde abgegraben und die Fische fortgetragen. Die Aufständischen hätten den größten Mutwillen getrieben, wodurch ihm mehr als 1.600 fl Schaden zugefügt wurde. Die Städte und Ämter glauben sich auf diese Klage nicht einlassen zu dürfen, da sie ihren Leuten hierzu keinen Auftrag gaben und die von ihnen abgeschickten Bürger behaupten, dass etliche Buben ohne ihre Wissen den Mutwillen verübt und sie bei dem Haufen nicht Meister gewesen seien, 1527-1528 Nota: Die Beendigung dieses Prozesses ist nicht angezeigt 4) Klage des Hans Stengler, dass ihm der Bebenhäuser Haufen, bestehend aus Abgeordneten von Böblingen und einigen Amtsflecken, seine Behausung, die Neckarburg (Neckartenzlingen) genannt, abbrannten. Die Parteien vergleichen sich mit 900 fl, 1526-1528
Inhalt:
Erstellt (Anfang): 1525  [1525-1529]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 226
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2491126

Ortsbezüge:
  • Bebenhausen : Tübingen TÜ
  • Böblingen BB
  • Bönnigheim LB
  • Bottwar = Großbottwar LB
  • Brackenheim HN
  • Ebersbach an der Fils GP
  • Güglingen HN
  • Kirchheim unter Teck ES
  • Neckartenzlingen ES
  • Notzingen ES
  • Reichenbach an der Fils ES
  • Schorndorf WN
  • Vaihingen an der Enz LB
  • Weinsberg HN; Bluttat
Personenbezüge:
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