Entschädigungsklagen weltlicher und geistlicher Stände; Strafnachlass für Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim 

Kurzbeschreibung: Enthält: 1) Wenzeslau Ernst, genannt Rietmüller, belangt als Anwalt im Namen seines Schwagers Meister Hans Ilsenbrand, Pfarrer zu Owen, den Beutemeister Conrad Plast von Bönnigheim wegen abgedrungener Schatzung von 22 fl. Conrad Plast wird zum Schadensersatz verurteilt, 1527-1530 2) Die Stadt Bönnigheim fordert an die Städte Brackenheim und Güglingen wegen des zu Bönnigheim vornehmlich durch deren Bauern verursachten Kosten und Schadens eine Entschädigung von 350 fl. Die Beklagten bringen dagegen vor, dass die Bönnigheimer sich zuerst zu den bauerischen Haufen begeben hätten, und von ihnen, die Brackenheimer, aufgefordert wurden, ihnen zuzuziehen und sie ihnen daher nichts schuldig zu sein glauben. Brackenheim und Güglingen wurden gleichfalls schwer beschädigt. Über eine Entscheidung ist nichts vermerkt, 1527-1530 3) Ritter Sebastian von Nippenburg, dem sein Schloss Mandelberg in der Bauernaufruhr abgebrannt wurde, beschuldigt zahlreiche Beklagte der Brandstiftung, was jedoch von den Beklagten durchaus widersprochen und auf besseren Beweis ausgesetzt wird, Mai 1531 4) Dem Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim wird von der Regierung 50 fl an Strafe nachgelassen. Aufgrund seines erheblichen Anteils an der Bauernaufruhr und der Beschädigung zahlreicher weltlicher und geistlicher Stände war Hans Menckler zu 500 fl Schadensersatz verurteilt worden, 14. September 1531 5) Prozessakten und Zeugenverhör über die Klage des Georg von Ensisheim gegen Schultheiß Hans Balinger und Konsorten von Hausen im Schönbuch (heute: Hildrizhausen), welche beschuldigt werden, ihm einen von den Bundeshauptmann Jörg Truchsess nach der Sindelfinger Schlacht übergebenen Wagen mit Geld und anderer Beute im Sindelfinger Wald abgenommen zu haben. Von den Beklagten wird dagegen angebracht, dass sie zwar nach der Sindelfinger Schlacht ins Lager gingen und sich umsehen wollten, ob sie nicht von dem ihnen von den Bauern weggenommenen Vieh wieder etwas einlösen könnten. Auf ihrem Weg durch den Sindelfinger Wald wären ihnen tatsächlich mehrere Wagen mit verschiedenen Gütern begegnet. Sie widersprechen aber, den benannten Wagen geplündert zu haben. Die Entscheidung wird auf besseren Beweis hin ausgesetzt, 1529-1532
Inhalt:
Erstellt (Anfang): 1527  [1527-1532]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 209
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 36 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2491540

Ortsbezüge:
  • Bönnigheim LB
  • Brackenheim HN
  • Güglingen HN
  • Hausen im Schönbuch = Hildrizhausen BB
  • Mandelberg, abgeg. bei Bösingen, Pfalzgrafenweiler FDS; Schloss
  • Owen ES
  • Sindelfingen BB; Schlacht von
Personenbezüge:
  • Balinger, Hans; Schultheiß von Hildrizhausen
  • Ensisheim, Georg von
  • Ernst, Wenzeslaus, gen. Riedmüller
  • Ilsenbrand, Hans; Pfarrer
  • Menckler, Hans; Bauernanführer
  • Nippenburg, Sebastian von; Ritter, Vogt, Rat, -1543
  • Plast, Conrad; Beutemeister
  • Truchsess, Jörg = Georg III. von Waldburg-Zeil; Bundeshauptmann
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