Entschädigungsforderungen und Brandschatzungen gegen die deutschherrischen Orte und die im Jahre 1528 gegen den Deutschen Orden zusätzlich geforderten Hilfsgelder durch die Kurpfalz 

Kurzbeschreibung: Enthält u.a.: 1) Der Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig fordert den Magistrat in Mergentheim zur gänzlichen Restitution und Schadloshaltung auf. Die Mergentheimer hatten mit anderen Bauern den pfälzischen Flecken Boxberg eingenommen, die Kellerei verwüstet und Büchsen, Pulver, Hausrat, Proviant und anderes mitgenommen, 4. August 1525 2) und 15) Die deutschherrischen Orte, welche bei den Plünderungen dabei waren, werden von dem pfälzischen Obristen Schenk Eberhard, Herr zu Erbach, mit Brandschatzung belegt und auf deren Ablieferung beharrt, wenngleich von dem Deutschmeister Dietrich von Cleen dagegen vorgestellt wird, dass mehrere seiner Orte bereits von den Bundestruppen gebrandschatzt wurden und auf diese Art doppelt bestraft werden. Er selbst würde dadurch außer Stande gesetzt, von seinen Untertanen noch etwas für seinen großen Schaden zu erhalten, 10. August und 12. Oktober 1525, beide Dokumente Wasserschäden 18) Der Deutschmeister legt besonders für das Dorf Kirchhausen eine Fürbitte ein, dass dieser Gemeinde die Brandschatzung und Strafgelder ganz erlassen werden möchten. Die Kirchhausener hätten sich in der Bauernaufruhr wohl gehalten, so dass er ihnen um ihres guten Betragens willen, eine besondere Gnade zu erweisen gesonnen ist, 22. Januar 1526 20) Von dem Pfalzgrafen wird auch hierauf dem Keller zu Helsbach befohlen, Kirchhausen frei zu lassen und bei den übrigen Orten anstatt 4 fl von jeder Hofstadt nur 3 fl einzuziehen, mit der Bemerkung, dass diejenige, deren Hofstatt verbrannt wurden, nichts geben müssen, ebenso auch Kranke, Lahme und Witwenfrauen, die sich der Sache nicht angenommen hatten, ganz verschont bleiben sollen, 4. Februar 1526 29) Da die pfälzischen Beamten noch immer ohne Unterschied von jeder Hofstatt 3 fl einziehen, so wendet sich der Deutschmeister in einem Schreiben an den pfälzischen Marschall Wilhelm von Habern, um in dem Fall den nötigen Befehl an die Beamten ergehen zu lassen, 26. April 1527 39) Nachdem die Brandschatzung bereits eingetrieben ist, wird dem Deutschmeister wegen der dem Deutschen Orden zugehörigen in der Pfalz gelegenen Gült und Lehengüter noch eine weitere Auflage von Hilfsgeldern von 400 fl angesonnen, und fürgestellt, dass der Kurfürst während der Bauernaufruhr durch Kriegsrüstung zu Ross und Fuß großen Aufwand hatte, wodurch auch dem Deutschen Ordnen großer Vorteil zugekommen und viele Angehörige zu den ihrigen gelangten, was ohne seine Beihilfe und Unterstützung nicht geschehen wäre, weswegen der Deutschmeister diese Auflage auf alle geistlichen Güter in seinem Lande umlegen soll, 16. Juni 1528 43-52) Der Deutschmeister Walther von Cronberg fordert wegen diesem ganzen unerwarteten Ansinnen die Komturen von Franken, Mergentheim, Heilbronn, Winnenden und Blumenthal um ihre Gutachten auf, welches dahin geht, dass er sich ohne den größten Nachteil des Ordens, welcher als ein Reichs- und Bundesglied bereits zu allen Reichs- und Bundesanlagen angelegt ist, nicht einlassen kann. Der Deutschmeister veranlasst wird, sich persönlich zu dem Kurfürsten nach Heidelberg zu begeben und ihm in dem Fall die nötige Vorstellung zu machen - 43) fehlt - 2016/Haas Nota Günzler: Von dem Erfolg geben die Akten keine Nachricht
Inhalt:
Erstellt (Anfang): 1525  [1525-1528]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 96
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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2. Akten
7. Deutscher Orden in Mergentheim
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Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 73 [Bestellsignatur]
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