Konstanzer Offizial weist eine Injurienklage des Ludwig Jungling von Monhardt, Pfarrer in Walddorf, in Höhe von 400 fl. Schadensersatz gegen Konrad Ulricher, derzeit Vikar in Horb, zurück, weil der Kläger nicht klageberechtigt ist. Der Beklagte hat erfolgreich die Einrede der Exkommunikation und Spoliation erhoben, weil Jungling mit mehreren Komplizen während des Bauernkrieges (1525) das Haus des Ulrichers überfallen und ausgeraubt hatte. Ulricher wurde in der Kirche und auf dem Kirchhof gefangengenommen und misshandelt. Durch diesen Angriff auf einen Priester hat sich Jungling exkommuniziert und ist daher klageunfähig. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Offizial der Kurie zu Konstanz [Aussteller]
    wie Aussteller [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1529  [8. April 1529]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 1
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
1. Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 U 1 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2511164

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung

Ortsbezüge:
  • Horb am Neckar FDS
  • Konstanz KN
  • Monhardt : Walddorf, Altensteig CW
  • Walddorf : Altensteig CW
Personenbezüge:
  • Albrecht, Georius; Notar
  • Altweger, Leonhard; Notar
  • Besther, Heinrich; Notar
  • Jungling, Ludwig
  • Ulricher, Konrad
Sonstiges: Ausstellungsort: Radolfzell
Vermerke: auf dem Umbug mit Unterschrift des Notars Georius Albrecht
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, Fragment; restauriert Oktober 1962/Maier
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