Deutschordenskommende Weinheim 

Ortsbezüge:
Baujahr/Gründung: 1273 [vor 1273]
Zerstörung/Aufhebung: 1805 [1806/09]
Beschreibung: Urkundlich findet sich die Kommende erstmals 1273 erwähnt. Ein (Haus-)Komtur als Hausvorsteher lässt sich seit 1277 nachweisen. Die Kommende war ursprünglich auf den so genannten Kapellenäckern vor der Stadt gelegen, siedelte aber wohl 1308 mit dem Erwerb des Bürgerrechts und einiger Liegenschaften in die expandierende Weinheimer Neustadt um. 1350 wurde die Kapelle der Kommende eingeweiht. Die Kommende Weinheim gehörte zum so genannten "Deutschmeistertum", jenem Herrschafts- und Besitzraum, der dem Deutschmeister direkt unterstellt war und dessen Einkünfte er genießen konnte. Zu den beiden dominierenden Kommenden dieser Ordensprovinz, Frankfurt und Horneck, stand Weinheim immer wieder in direktem Abhängigkeitsverhältnis, dessen Einzelheiten jedoch noch nicht geklärt sind. Ebenso unklar ist die Verbindung zur Heidelberger Kommende , die möglicherweise wiederholt von Weinheim aus verwaltet wurde. 1438 und 1510 findet sich das Weinheimer Ordenshaus in den "Beschreibungen des Meistertums" als eigenständige Kommende. Gegen Ende des 14. Jh. hatte allerdings eine gewisse Abhängigkeit zur Kommende Horneck, wo das Urbar des Weinheimer Ordenshauses angelegt wurde, bestanden. 1472 wurde die Kommende durch Deutschmeister Ulrich von Lentersheim dem Frankfurter Ordenshaus kurzzeitig inkorporiert, der sich dadurch ökonomische Vorteile erhoffte. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass dieser Verwaltungsakt - wenn er denn überhaupt durchgeführt wurde - Episode geblieben war, denn seit Beginn des 16. Jh. lässt sich wieder ein eigenverantwortlich agierender Hauskomtur in Weinheim nachweisen. Da der Unterhalt für einen Komtur nicht erwirtschaftet werden konnte, übernahm die Leitung ein so genannter Hauskomtur. Das Haus wurde zudem eigenständig beim Gemeinen Pfennig (1497) und regelmäßig bei der ordensinternen Umlage der Türkensteuer veranschlagt. Die Mergentheimer Rentamtsrechnungen ab 1589/90 schließlich führen das Ordenshaus, über dessen Besitzungen die Frankfurter Quellen beredt schweigen, als eigenständige Niederlassung. Diesen unabhängigen Status bewahrte sich die Kommende bis zu den Verwaltungsreformen durch Hochmeister Maximilian Franz von Österreich, der 1797 die Kommenden Heidelberg und Weinheim zur "Amtsverwaltung Weinheim" zusammenschloss. Allerdings galt die Kommende bereits im 16. Jh. lediglich als Durchgangsstation innerhalb der Ordenslaufbahn in der Ballei Franken und im "Deutschmeistertum". Hier hatten sich die Ritter in den ersten Jahren ihrer Ordenszugehörigkeit zu bewähren. Die Möglichkeiten und Grenzen einer eigenständigen Kommendenentwicklung waren in hohem Maß durch die Lage in kurpfälzischem Territorium geprägt. Die Pfalzgrafen waren beteiligt an der Schenkung des Patronats von Hohensachsen, sie tätigten jene von Hilsbach 1367 sowie Weingarten 1379 und genehmigten die Übertragung beider Patronate an die Kommende Horneck 1393. Sie bestätigten als Lehensherren im 14. Jh. wiederholt Übertragungen ihrer Lehen an das Deutschordenshaus und 1308 die Bürgerrechtsverleihung. Des Weiteren wurde der offene Durchgang für die Kommende durch die städtische Allmende gestattet und Schenkungen an das Ordenshaus getätigt. Die Steuer- und Lastenfreiheit der Kommende und ihrer Besitzungen, die 1391 vertraglich fixiert worden war, konnte der Orden allerdings nicht durchsetzen. 1454 regelte ein Schiedsspruch die Forderungen der Stadt gegenüber der Kommende. Das Reformationszeitalter brachte einen Umschwung im gegenseitigen Verhältnis z. B. durch die Plünderung der Kommende unter Kurfürst Ottheinrich 1552 und durch die permanenten Auseinandersetzungen um die Besteuerungen der Besitzungen in Oppau. Der Grundbesitz umfasste im Wesentlichen zwölf Huben, die wohl aus ehemals Lorscher Besitz stammten. Der Orden gab sie über Jahrhunderte hinweg in Erbbestand weiter. In späterer Zeit umfasste der Gesamtbesitz zwischen 500 und 650 Morgen Ackerland, hinzu kamen einige Weingärten und Wiesen. Die wirtschaftlichen Erträge der Kommende lagen zu Beginn des 17. Jh. im Vergleich zu den 20 Kommenden und Ämtern des "Deutschmeistertums" immerhin im mittleren Bereich. Zur Finanzierung der Mergentheimer Zentralregierung leistete die Kommende erst seit etwa 1720 einen erwähnenswerten, Ende des 18. Jh. sogar einen beachtlichen Beitrag. Die Kommende besaß die Patronatsrechte in Hohensachsen und kurzzeitig in Hilsbach und Weingarten. Die Pfarrkirche in Hilsbach war ihr 1367 inkorporiert worden, wurde jedoch wenig später zusammen mit Weingarten 1393 der Kommende Horneck zugeschlagen. Die Kirche in Hohensachsen wurde 1350 erbaut und zu Beginn des 16. Jh. erneuert. 1683 ließ der Orden das dortige Pfarrhaus errichten. Mit der Rekatholisierung der Pfalz wurde auch die reformierte Pfarrei zu Beginn des 18. Jh. wieder katholisch. Der Deutsche Orden trachtete danach, die Pfarrei in Hohensachsen mit Ordensalumnen oder Ordenspriester versorgen zu lassen. Am 3. Dezember 1805 stellte die badische Regierung "die in und an den kurfürstlichen Landen gelegenen Ordensgüter und Rechte in vorsorglichen landeshoheitlichen Schutz, Schirm und Aufsicht". Da die direkt dem Hochmeister unterstellten Besitzungen jedoch zunächst von der Säkularisation ausgenommen waren, blieb der Rechtsstatus in der Schwebe. Erst nach der Aufhebung des Deutschen Ordens in den Rheinbundstaaten (1809) konnte Baden zugreifen: Es verfügte am 6. Februar 1809 die Auflösung der Kommenden Weinheim und Heidelberg, die der badischen Verwaltung einverleibt wurden. Das 1710 errichtete Deutschordenshaus mit dem Wappen des Hoch- und Deutschmeisters Franz Ludwig von der Pfalz über dem Eingangsportal hat sich bis heute erhalten.
Autor: JÖRG SEILER
Objekttyp: Kloster
Ordensregel:
  • Deutscher Orden vor 1273-1806/09
Sonstiges: Bistum: Worms, ab 1821 Freiburg,
fiel an: Baden (1805)
Weiter im Partnersystem: http://www.kloester-bw.de/?nr=143

Adresse Amtsgasse 02, Weinheim

Literatur:
  • Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim. Hg. v. der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit den Städten und den Landkreisen Heidelberg und Mannheim (Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg). 3 Bde. Karlsruhe 1966-1970. III, 903f.Die Kunstdenkmäler des Landkreises Mannheim ohne Stadt Schwetzingen. Bearb. v. H. Huth (Die Kunstdenkmäler Baden Bd. X/3). München 1967. 408-417.Generallandesarchiv Karlsruhe , Abt. 188 (Weinheim Amt und Stadt).G. F. BÖHN: Beiträge zur Territorialgeschichte des Landkreises Alzey (Mainzer Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte 1). Meisenheim 1958.J. FRESIN: Die Geschichte der Stadt Weinheim. Weinheim 1962.H. H. HOFMANN: Der Staat des Deutschmeisters. Studien zu einer Geschichte des Deutschen Ordens im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (Studien zur Bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 3). München 1964.K. MILITZER: Die Entstehung der Deutschordensballeien im Reich (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 16). Marburg 2. Aufl. 1981.D. J. WEISS: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte IX/39). Neustadt a. d. Aisch 1991.
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