Johanniterordenshaus Kenzingen 

Ortsbezüge:
Baujahr/Gründung: 1311 [vor 1311]
Zerstörung/Aufhebung: 1806 [1806]
Beschreibung: Eine erste urkundliche Erwähnung eines Hofes der Johanniter in der 1248 von den Üsenbergern gegründeten Stadt Kenzingen erfolgte 1311, als in diesem Hof in Anwesenheit des Stadtherrn Hugo von Üsenberg ein Vergleich zwischen dem Abt von Tennenbach und der Gemeinde Herbolzheim geschlossen wurde. Es ist nicht mehr nachzuweisen, ob der Orden bereits in dem Dorf Altenkenzingen einen Hof besessen hat; das ihm zustehende Patronat der dortigen Kirche St. Peter lässt allerdings darauf schließen. Vermutlich haben sich die Üsenberger wie andere adlige Geschlechter des Breisgaus als Wohltäter des Ordens gezeigt, ihre nachgeborenen Söhne in den Orden entsandt und mit zu der beträchtlichen Besitzansammlung beigetragen. Der große, spätestens seit 1353 mit einer Mauer umgebene, Ordenshof in der Stadt stieg allerdings nie in den Rang einer Kommende auf, sondern war zunächst wie Heitersheim und Neuenburg ein Membrum (unselbstständiges Ordenshaus) der Kommende Freiburg, um dann seit dem 16. Jh. einen Teil des Kameralhauses Heitersheim zu bilden. Aus einer 1355 erfolgten Verpachtung an einen Kenzinger Bürger ist ersichtlich, dass der Hof der Johanniter neben einer Kapelle zahlreiche Gebäude umfasste und mit seiner Größe alle anderen geistlichen Niederlassungen in der Stadt bei weitem übertraf. Er besaß sogar ein eigenes Gasthaus, in dem der überschüssige Wein ausgeschenkt werden konnte. Um die Wende vom 14. zum 15. Jh. haben die Freiburger Johanniter die Verpachtung beendet und den Hof mit Ordensangehörigen als Verwaltern besetzt, die Knechte zur Erledigung der landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigten. Nach Ausweis der Generalvisitation von 1495 hatte der Großprior Rudolf von Werdenberg-Sargans (1481-1505) das Membrum Kenzingen mit Zustimmung des deutschen Provinzialkapitels dem Ordenspriester Niklaus Klein von Durlach auf Lebenszeit als "Arrendatio" übertragen. Klein hatte dafür jährlich 142 Gulden an den Großprior abzuführen und - wie sein Amtsbruder in Neuenburg - dafür Sorge zu tragen, dass die Gebäude des Ordenshofes und die Kapelle baulich in einem guten Zustand erhalten wurden. Auch für die umsichtige Verwaltung der Besitzungen des Membrums war er verantwortlich. Kurz vor der Ankunft der Visitatoren hatte der Großprior für eine Erneuerung des Ordenshofes 300 Gulden aufgewendet. Aus dem Bericht geht hervor, dass in Kenzingen 17 Betten - auch für Brüder, Pilger und Durchreisende - vorhanden waren. In dem Visitiationsbericht von 1541 wird der Ordenskaplan Franciscus Hartmann genannt, der als Verwalter von Großprior Johann von Hattstein (1512-1546) eingesetzt worden war. Als Arrendationssumme hatte er nur noch 85 Gulden jährlich zu entrichten, was auf einen wirtschaftlichen Rückgang des Ordenshauses schließen lässt. Was den kirchlichen Bereich angeht, so war die ehemalige Pfarrkirche St. Peter in Altenkenzlingen durch die Auflassung des Dorfes ihrer Funktion entkleidet. Mit der Ordenskapelle in Kenzingen selbst waren keine Pfarrrechte verbunden, so dass der eine oder die beiden in Kenzingen anwesenden Ordenskapläne keine Seelsorge zu betreiben, sondern nur nach ihrem Gutdünken Messe zu lesen hatten. Da in Kenzingen die Reformation nicht Fuß fassen konnte, kam es in diesem Bereich zu keinen Veränderungen. Die Stadt Kenzingen und damit auch der Johanniterhof hatten unter den zahlreichen Kriegen am Oberrhein schwer zu leiden; es kam zu vielen Plünderungen und Zerstörungen. Im Jahr 1806 fiel der Ordensbesitz in Kenzingen an das Großherzogtum Baden. Von den Gebäuden der Johanniter haben sich keine Reste erhalten.
Autor: WALTER G. RÖDEL
Objekttyp: Kloster
Ordensregel:
  • Johanniter vor 1311-1806
Sonstiges: Bistum: Konstanz, ab 1821 Freiburg,
fiel an: Baden
Weiter im Partnersystem: http://www.kloester-bw.de/?nr=234

Adresse Metzgerstraße 06, 79341 Kenzingen

Literatur:
  • Der Landkreis Emmendingen. Hg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Emmendingen (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg). 2 Bde. Stuttgart 1999/2001. III/1, 429.Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden. Bd. 1. Bearb. von A. KRIEGER. 2. Aufl. 1904, Sp. 1147-1148.W. G. RÖDEL: Das Großpriorat Deutschland des Johanniter-Ordens im Übergang vom Mittelalter zur Reformation. 2. Aufl. Köln 1972, 331-333.J. TREFFEISEN: Die Breisgau-Kleinstädte Neuenburg, Kenzingen und Endingen in ihren Beziehungen zu Klöstern, Orden und kirchlichen Institutionen während des Mittelalters (Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte 36). Freiburg/München 1991, 136-149.
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